ver.di Betriebsgruppe an der Universität Potsdam

2. TV-L-Verhandlungsrunde: Viel Protest, kein Angebot und ein Korridor deutlich unter Erwartung

16.01.2026 | Tarifrunde TV-L 2025/26

© Kay Herschelmann

Die zweite Verhandlungsrunde zum Tarifvertrag der Länder (TV-L) hat bei vielen Beschäftigten für große Unzufriedenheit gesorgt. Bereits im Vorfeld der Gespräche hatten sich zahlreiche Kolleg*innen an Warnstreiks beteiligt, um den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen. Dieses Engagement spiegelte sich auch zu Beginn der zweiten Verhandlungsrunde wider, als rund 3.000 Demonstrierende bei einer Kundgebung ihren Forderungen Nachdruck verliehen.

In den Verhandlungen selbst begannen die Arbeitgeber damit, ausführlich über die aus ihrer Sicht schwierige Finanzlage der Länder zu sprechen. Die Haushalte seien stark belastet, die finanziellen Spielräume gering. Trotz mehrfacher und deutlicher Aufforderung durch ver.di legten die Arbeitgeber jedoch kein verbindliches Angebot vor. Stattdessen blieb es bei allgemeinen Ausführungen und Ankündigungen.

Konkret nannten die Arbeitgeber lediglich einen sogenannten Korridor, in dem sie sich einen Tarifabschluss vorstellen können. Vorgesehen ist für sie eine Laufzeit von 29 Monaten bis zum 31. März 2028. Die erste Entgelterhöhung soll erst im späten Frühjahr 2026 erfolgen, was für die Beschäftigten eine lange Phase von Nullmonaten bedeuten würde. Insgesamt stellen sich die Arbeitgeber drei Erhöhungsschritte vor, verteilt auf die Jahre 2026, 2027 und 2028. Einen Gesamtprozentsatz für die gesamte Laufzeit nannten sie nicht. Nach ihren eigenen Angaben soll die Inflation ausgeglichen werden, ergänzt um einen kleinen Aufschlag. Dabei gehen sie für die Jahre 2026 und 2027 von einer Preissteigerung von jeweils zwei Prozent aus, die über zwei Jahre hinweg kompensiert werden sollen. Für das letzte Quartal im Jahr 2028 entspräche dies rechnerisch lediglich 0,5 Prozent. Insgesamt liegt dieser Ansatz deutlich unter dem, was zuletzt im TVöD abgeschlossen wurde.

Auch bei der Schicht- und Wechselschichtarbeit blieb die Arbeitgeberseite zurückhaltend. Die bestehende Regelung aus den Krankenhäusern soll auf alle Bereiche übertragen werden, ohne jedoch Verbesserungen für die Unikliniken vorzusehen. Bei den Zuschlägen nach § 8 TV-L machten die Arbeitgeber ebenfalls keine verbindlichen Zusagen. Sie signalisierten lediglich, dass sie sich Erhöhungen bei Sonn- und Feiertagsarbeit vorstellen könnten, diese jedoch in die allgemeinen prozentualen Entgelterhöhung eingerechnet werden müssen.

Beim Ausbildungspaket fiel das Angebot ebenfalls sehr bescheiden aus. Ein Mobilitätsticket lehnen die Arbeitgeber grundsätzlich ab. Stattdessen stellten sie eine Erhöhung von insgesamt 120 Euro für Auszubildende in Aussicht, verteilt auf die lange Laufzeit von 29 Monaten.

Für die studentisch Beschäftigten wurde auf eine Befragung von rund 6.000 studentischen Beschäftigten, die als Betroffene einbezogen wurden, verwiesen. Die schuldrechtliche Vereinbarung aus der letzten Tarifrunde wird demnach in 13 von 16 Bundesländern in Bezug auf die Mindestvertragslaufzeit nicht angewandt. Zwar wird der Mindestbetrag eingehalten, doch fehlt es an vielen Hochschulen an studentischen Personalvertretungen, sodass die Einhaltung der Mindestvertragslaufzeiten nur schwer kontrolliert und durchgesetzt werden kann. Die Arbeitgeber argumentieren, dass eine Regelung, die nicht eingehalten werde, offenbar falsch sei. Einen eigenen Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte lehnen sie ab und begründen dies mit der ohnehin angespannten finanziellen Lage der Hochschulen. Sich die „Fesseln eines Tarifvertrages anzulegen“, sei aus ihrer Sicht nicht zielführend.

Auch bei der Angleichung der Arbeitsbedingungen zwischen Ost und West gab es keine verbindlichen Zusagen. Lediglich beim Kündigungsschutz signalisierten die Arbeitgeber Gesprächsbereitschaft. Unterschiede bei den vermögenswirksamen Leistungen für Auszubildende in Ost und West sollen zumindest thematisiert werden.

Eine Reform der Entgeltordnung halten die Arbeitgeber grundsätzlich für notwendig. Dabei ist jedoch zu befürchten, dass an der grundsätzlichen Systematik der Eingruppierung – insbesondere an der Definition des Arbeitsvorgangs – „geschraubt“ werden soll, und zwar sicher nicht zugunsten der Beschäftigten, wenn es nach den Arbeitgebern geht. Diese Sorge deckt sich mit den Erfahrungen aus den Tarifgesprächen im Jahr 2021. Hinzu kommt, dass die Arbeitgeber die Erwartung an eine stufengleiche Höhergruppierung mit einer Reform der Entgeltordnung koppeln wollen. Einen Mitgliedervorteil für Gewerkschaftsmitglieder lehnen sie klar ab.

Unterm Strich brachte die zweite Verhandlungsrunde viele Worte, aber keine verbindlichen Ergebnisse. Für die Beschäftigten bleibt der von den Arbeitgebern skizzierte Korridor unzureichend und deutlich hinter vergleichbaren Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst zurück. Entsprechend groß ist der Unmut und der Wille, gemeinsam mit ver.di und gegenüber der Tarifgemeinschaft deutscher Länder weiter Druck aufzubauen.

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