Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) will zentrale Grundlagen der Eingruppierung im öffentlichen Dienst gerichtlich klären lassen. Auslöser ist ein Urteil des Bundesarbeitsgericht von 2018, das in vielen Fällen zu besseren Eingruppierungen für Beschäftigte führen kann.
Bereits in der Tarifrunde 2026 hatten die Länder wieder versucht, Änderungen am Arbeitsvorgang durchzusetzen – jedoch ohne Erfolg. Nun soll der Streit auf dem Klageweg weitergeführt werden.
Was die Arbeitgeber als „Klarstellung“ darstellen, bewertet ver.di kritisch: Tatsächlich geht es darum, den Arbeitsvorgang stärker zu zergliedern und damit höhere Eingruppierungen zu erschweren. Das hätte spürbare Nachteile für viele Beschäftigte und könnte zu mehr Unsicherheit und Streit führen.

