Der Handlungsdruck ist groß: Wie der aktuelle Bundesbericht wissenschaftlicher Nachwuchs ausweist, lag der Anteil befristet Beschäftigter in dieser Gruppe (hauptberufliches wissenschaftliches bzw. künstlerisches Personal unter 45 Jahren ohne Professor*innen) 2018 bei 92 Prozent und hat sich damit gegenüber der Zeit vor der letzten WissZeitVG-Novelle (2016) nicht signifikant verändert (2015: 93 Prozent). Die im Mai 2022 veröffentlichte Evaluation des WissZeitVG weist als durchschnittliche Vertragslaufzeit 20 Monate aus – ein Zeitraum, der weder für Promotionen noch für Habilitationen oder vergleichbare Leistungen noch für den Abschluss typischer Forschungsprojekte ausreicht.
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