ver.di Betriebsgruppe an der Universität Potsdam

Tarifeinigung TV-L

17.02.2026 | Tarifrunde TV-L 2025/26

Anstrengende Wochen einer harten Tarifauseinandersetzung mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) liegen hinter uns. Wie ihr am vergangenen Wochenende vielleicht schon aus den Medien schon erfahren habt, gibt es einen Vorschlag für einen Tarifabschluss, den wir hier gern für euch etwas genauer darstellen wollen.

  1. Beginnend mit der Entgelterhöhung, bei der wir 7 Prozent gefordert haben, haben die Arbeitgeber einen Inflationsausgleich „plus einen Schnaps drauf“ angeboten. Im Ergebnis wurde eine Tarifsteigerung von 5,8 Prozent in drei Schritten ausgehandelt. Im Einzelnen heißt das:
    1. ab 01.04.2026 eine Erhöhung um 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro
    2. ab 01.03.2027 eine Erhöhung um 2 Prozent
    3. ab 01.01.2028 eine Erhöhung um 1 Prozent
  2. Für Auszubildende erhöhen sich die Entgelte zu denselben Zeitpunkten um insgesamt 150 Euro in drei Schritten (zweimal 60 und einmal 30 Euro). Die bisherige Übernahmeregelung ist zum 01.11.2025 wieder verankert worden. Die Abschlussprämie wird bei sehr guten und guten Leistungen auf 500 Euro angehoben, für alle anderen bleibt sie bei 400 Euro. Wer mit mindestens „Befriedigend“ abschließt, kommt bereits nach 6 Monaten in Erfahrungsstufe 2.
  3. Die Laufzeit beträgt 27 Monate, wir fordern immer eine kurze Laufzeit von 12 Monaten, die Arbeitgeber wollen Planungssicherheit und forderten von uns 29 Monate. Zur Bedingung von Seiten der TdL für einen Abschluss wurde gemacht, dass die Entgelterhöhungen auf die drei Haushaltsjahre 2026 bis 2028 verteilt werden. Mit dieser Bedingung war die Laufzeit bis 31.01.2028 das Kürzestmögliche, auf das sich die TdL eingelassen hat.
  4. Bei unserer Forderung nach Tarifierung der studentischen Beschäftigten mauert die TdL weiterhin, trotz schuldrechtlicher Zusage vor 2 Jahren. Gelungen ist eine Erhöhung der Stundenlöhne jeweils zum Sommersemester auf 15,20 Euro in 2026, und 15,90 Euro in 2027. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt künftig ein Jahr. Das Ziel, für die 300.000 studentischen Beschäftigten einen eigenen TV Stud zu verhandeln, bleibt aber bestehen.
  5. Bei der Angleichung der Arbeitsbedingungen Ost-West gab es einen entscheidenden Durchbruch. Der Kündigungsschutz für langjährig Beschäftigte kommt zum 01.01.2027. In Zeiten von wieder drohendem Stellenabbau ist das eine wichtige Errungenschaft. Darüber hinaus werden die Arbeitszeiten der drei Uni-Kliniken in Ostdeutschland denen in Westdeutschland in 3 Schritten angeglichen.
  6. Die Angleichung der Wechselschichtzuschläge an den TVöD kommt ebenfalls. Bis zur zweiten Verhandlungsrunde war kein Rankommen, mit dem Verhandlungsergebnis vom 14.02. werden diese Zuschläge spürbar erhöht und der Unterschied zum TVöD abgeschafft.
  7. Auch wenn es für uns nicht wichtig scheint, aber es muss mit erwähnt werden: die Hamburg-Zulage für die bürgernahen Dienstleistungen kommt. Diese Zulage war bis in die letzte Verhandlungsrunde ein großes Streitthema. Was schon vor Beginn der Verhandlungen zugesagt wurde, wurde von der TdL auf einmal komplett gekippt. Viele Hamburger sollten nicht mehr von der Zulage profitieren. Zuletzt nun doch wieder, wovon vor allem die Sozial- und Erziehungsdienste profitieren, die sonst als Einzige benachteiligt gewesen wären.

Was ist nicht gelungen, worüber gab es keine Einigung?

  1. stufengleiche Höhergruppierung, wie es sie im TVöD gibt, konnte nicht erreicht werden (Die TdL wollte dies an die Bedingung knüpfen, dass es eine Verschlechterung beim Arbeitsvorgang gibt.)
  2. zusätzlicher freier Tag für Gewerkschaftsmitglieder
  3. Sonderkündigungsrecht für den Bereich Sozial- und Erziehungsdienste
  4. Einstieg in die Reformierung der Entgeltordnung (Auch hier wollte die TdL eine Verschlechterung des Arbeitsvorgangs, dem Herzstück unserer Eingruppierung.)
  5. Mobilitätszuschuss als Wahlmodell für die Nachwuchskräfte

Die Bundestarifkommission hat sich in der dritten Verhandlungsrunde vor allem mit den Unikliniken und dem Thema der Hamburg-Zulage solidarisch gezeigt. Themen, die schon lange auf dem Tisch lagen, mussten nun endlich erledigt werden.

Ob das ein guter Abschluss wäre, oder nicht, muss nun Jede*r für sich selbst beantworten. Dafür gibt es bis zum 9. März die Mitgliederbefragung, ob die Bundestarifkommission (BTK) dem Verhandlungsergebnis endgültig zustimmen soll, oder ablehnen soll. Der Link zur Mitgliederbefragung geht den ver.di-Mitglieder*innen am 23. Februar zu. 

Wie geht es dann weiter? Die Bundestarifkommission kommt am 11. März zusammen. Stimmt die BTK nach dem Mitgliedervoting zu, treten der geänderte TV-L und die neuen Entgelttabellen in Kraft. Wird abgelehnt, kommt es danach zur Urabstimmung über unbefristete Erzwingungsstreiks bis zur Aufnahme neuer Tarifverhandlungen. Das bisherige Ergebnis ist dann aber vom Tisch. In der Urabstimmung müssen 75% der Mitglieder für diese Streiks stimmen.

Jetzt mitmachen und